Neben der Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung ist die Personalvermittlung ein weiteres wichtiges Tätigkeitsgebiet. Während wir in der Zeitarbeit Arbeitnehmer selbst einstellen und sie anderen Unternehmen überlassen, schließen von uns vermittelte Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag mit unserem Kundenunternehmen selbst.
Die private Personalvermittlung ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1994 möglich. Bis 2002 war sie auch erlaubnispflichtig (wir verfügen noch über eine solche Erlaubnis).
In einer Zeit in der Produkte und Dienstleistungen immer ähnlicher und austauschbarer werden, kommt es im harten Wettbewerb auf hohe Qualität,
Service und Kundennähe an. Wer dies nicht nur behaupten, sondern auch
umsetzen möchte, benötigt die besten, qualifiziertesten und engagiertesten
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Wer sich für die Zusammenarbeit mit einem privaten Personalvermittler / Personalberater entscheidet, sucht einen vertrauenswürdigen und verlässlichen Partner.
Dieser Partner wollen wir für Sie sein. Dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein.
Ein Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit ist nicht Voraussetzung für eine Bewerbung, Sie können diesen aber gerne bei uns einreichen (Kopie reicht zunächst.) Hinweise zum Vermittlungsgutscheinverfahren finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Arbeitgeber hier.
Arbeitnehmer finden hier weitere Informationen